Linguistic Fields 03

„Staat“

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Staat m. „politisches Machtinstrument der herrschenden Klasse einer Gesellschaftsformation innerhalb festgelegter territorialer Grenzen, Pracht, Aufwand“. Nur spärlich und unsicher ist belegt mhd. stat „Rechtszustand, Ausstattung“, häufiger dagegen in hansischen Urkunden (seit 14. Jh.) mnd. stat „äußere und innere Verfassung, Lage, Umstände, Stand, Klasse, Stellung, Ansehen, Gesamtheit der Vertreter eines Standes, Aufwand“, verbreitet dann (vom 15. Jh. an) frühnhd. Stat „(sozialer) Stand, (gesellschaftliche) Stellung, Rang, Lebensweise, Zustand (auch des Vermögens), standesgemäßer Aufwand, Pracht, Prunk“. Der Ausdruck wird im 14.Jh. (zweifelhafter mhd. Beleg stammt aus dem 13. Jh.) aus lat. status „das Stehen, Stand, Wuchs, Zustand, Umstände, Lage, (durch die Geburt bedingte) soziale Stellung, fester Bestand, Wohlstand“, mlat. auch „Hofhaltung, Haushalt, Einkünfte, Rechnungslegung“ (s. Status), einer Bildung zu lat. stare (statum) ästehenô (verwandt mit stehen, s. d.), entlehnt. Der Übergang in den politischen Bereich beginnt sich bereits im Lat. anzubahnen, vgl. bei Cicero Fügungen wie status civitatis, status rei publicae, bei Tertullian Romanus status, status Iudaeorum (wo status statt sonst üblichem imperium, civitas, res publica steht). Doch Verwendungen dieser Art bleiben ohne nachhaltige Wirkung. Bis ins 16. Jh. entsprechen die dt. Bedeutungen des Wortes im wesentlichen dem allgemeinen lat. und mlat. Gebrauch. Erst vom 17. Jh. an erweitert sich der Bedeutungsumfang in Verbindung mit der staatlich-politischen Entwicklung in Europa (verschiedentlich beeinflußt von ital. Stato nd frz. Etat); er erfaßt das Territorium, den Verwaltungsapparat, das fiskalische System, die fürstlichen Hoheitsrechte und die Rechte und Pflichten der Stände- oder Klassengesellschaft, die Vertretung der Macht nach außen und nach innen. Im einzelnen vgl. dazu weinacht Staat (1968). Die bereits früh ausgebildete Bedeutung „Ausstattung, Aufwand, Pracht“ bleibt daneben unverändert lebendig und geht in der Umgangssprache auch in „Prunk, Putz, kostbare Kleidung, prächtiges Hausgerät“ über, vgl. redensartlich sich in Staat werfen (18.Jh.), Staat machen „sich herausputzen“ (19.Jh.), älter Staat („Eindruck, viel Aufhebens“) von etw. machen (um 1700). aus: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Akademie-Verlag, Berlin 1989

Staat, Stand, Lat. Status, Frantz. Etat, Ital. Stato, heißt insgemein, zumahl bey denen Publicisten und Staats-Kundigen nichts anders, als die Regierung, oder die Regiments - Forme und Verfassung zwischen Obrigkeit und Unterthanen eines Landes. In solchem Sinne sagt man, ein Staat werde Monarchisch oder Aristokratisch regiert. Also nennet man die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die Deputierten aus den 7 vereinigten Provintzen, bey denen das höchste Regiment und die Verwaltung des gemeinen Wesens stehet, und den Rath von Staaten, welcher in derselben Nahmen die vorkommende Geschäffte, so einmahl abgeschlossen und keine Ueberlegung erfordern, führet. Die Staaten von Italien, heissen die sämmtliche verschiedene Regierungen, so sich in selbigem Land befinden. Ein mehrers siehe Republick im XXXI Bande, p. 656 u. ff. aus: Zedler, Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Leipzig-Halle 1732–54.

TransAct 2, Sprachfelder – Archiv
Boris Manner, Redaktion

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